Der erste Eindruck vor dem ersten Termin

Was jemand sieht, der deinen Namen nach einer Empfehlung googelt.

Heute

  • Heute: Die meisten Mandate kommen über Empfehlungen. Wer dich dann googelt, findet eine Website von vor zehn Jahren.
  • Heute: Zufriedene Kundschaft schreibt selten eine Bewertung. Verärgerte Gegenparteien oder abgewiesene Mietinteressenten schon.
  • Heute: Auf der Website steht «umfassende Beratung», aber nicht, worauf du dich spezialisiert hast.
  • Heute: Im Februar und März wollen alle ihre Steuererklärung erledigt haben, den Rest des Jahres ist es ruhig.
  • Heute: Nach der Nachfolge im Büro stehen auf local.ch und search.ch noch der alte Name und die alte Nummer.
  • Heute: Eigentümerinnen und Eigentümer suchen eine Bewertung ihrer Liegenschaft und finden auf deiner Website nur Mietinserate.
  • Heute: Im Herbst kommen die neuen Prämien, und im Versicherungsbüro fragen alle gleichzeitig nach Wechsel und Kündigungsfristen.

Mit xtra marketing

Beispiel: Neue Anfrage Buchhaltung und MWST für eine GmbH über das Formular auf der Website 07:40
  • Mit xtra marketing: Eine ruhige, klare Website mit Tätigkeitsgebieten, Team, Sprachen und dem Ablauf des ersten Gesprächs.
  • Mit xtra marketing: Bewertungen werden sachlich beantwortet, ohne ein Wort über das Mandat.
  • Mit xtra marketing: Eigene Seiten zu Themen, die Leute wirklich suchen: Buchhaltung für KMU, Firmennachfolge, Liegenschaft bewerten.
  • Mit xtra marketing: Name, Adresse und Telefon sind auf allen Plattformen gleich, auch nach einer Umfirmierung.
  • Mit xtra marketing: Deine Fachgebiete stehen so klar im Netz, dass ChatGPT und andere KI-Suchen sie richtig wiedergeben können.
  • Mit xtra marketing: Eine eigene Seite für Eigentümer: Ablauf, verkaufte Objekte und ein Formular für die Bewertungsanfrage.
  • Mit xtra marketing: Die Website beantwortet die Herbstfragen zu Prämien und Fristen und sagt klar, ob du gebunden oder ungebunden vermittelst.

Werberegeln für Anwältinnen und Anwälte

Anwältinnen und Anwälte dürfen in der Schweiz werben, solange die Werbung objektiv bleibt (Art. 12 lit. d BGFA). Wir schreiben darum sachlich: Tätigkeitsgebiete, Sprachen, Werdegang, keine Superlative und keine Erfolgsversprechen. Was die Standesregeln zusätzlich verlangen, steht unten bei den häufigen Fragen.

Eine Antwort, die nichts über das Mandat verrät

Kurz, höflich und ohne zu bestätigen, dass die Person Kundin oder Klient ist.

Bewertungen, die gegen die Richtlinien von Google verstossen, kannst du melden. Ob Google sie entfernt, entscheidet Google.

Beispiel-Bewertungfiktiv, ohne Sterne

«Meine Steuererklärung wurde viel zu spät eingereicht. Nie wieder.»

Antwort von Dein Treuhandbürosachlich, ohne persönliche Angaben

Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Zu einzelnen Mandaten äussern wir uns aus Gründen der Vertraulichkeit nicht öffentlich. Rufen Sie uns gerne direkt an, dann schauen wir es gemeinsam an.

  • kein Name, kein Mandat
  • keine Details zum Fall
  • Einladung zum direkten Gespräch
Beispiel mit einem fiktiven Betrieb

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Berufsgeheimnis in der Praxis, Offerten im Handwerk und alle übrigen Betriebe.

Häufige Fragen

Werberegeln, vertrauliche Mandate und Bewertungen, ohne etwas preiszugeben.

Deine Frage ist nicht dabei? +41 44 811 20 20 info@xtramarketing.ch

Dürfen Anwältinnen und Anwälte überhaupt werben?

Ja, mit Grenzen. Nach Art. 12 lit. d BGFA ist Werbung erlaubt, solange sie objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht. Die Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbands verlangen zudem, dass sie der Wahrheit entspricht, einen sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat und das Berufsgeheimnis wahrt. Sachliche Angaben wie Tätigkeitsgebiete, Sprachen und Werdegang gelten in der Regel als zulässig. Superlative, Vergleiche mit anderen Kanzleien und Erfolgsversprechen lassen wir weg. Einzelheiten klärst du im Zweifel mit deinem kantonalen Anwaltsverband.

Wie antworte ich auf eine Google-Bewertung, ohne das Anwalts- oder Mandatsgeheimnis zu verletzen?

Kurz, höflich und ohne jede Angabe zum Mandat. Bestätige nicht einmal, dass die Person Kundin oder Klient ist. Bedank dich für die Rückmeldung, sag, dass du dich zu einzelnen Mandaten nicht öffentlich äusserst, und biete ein direktes Gespräch an. Verstösst eine Bewertung gegen die Richtlinien von Google, kannst du sie melden.

Wie komme ich zu Bewertungen, wenn Mandate vertraulich sind?

Frag nur, wenn ein Mandat abgeschlossen und die Zusammenarbeit gut war, und lass die Person selbst entscheiden, ob und was sie schreibt. Ein Link per E-Mail nach dem Abschluss genügt. Gekaufte oder erfundene Bewertungen verstossen gegen die Richtlinien von Google und kommen für uns nicht in Frage.

Was bringt Marketing einem Immobilienbüro, wenn die Inserate ohnehin auf den Portalen laufen?

Die Portale bringen Mietinteressenten und Käufer. Die Verkaufsmandate kommen aber von Eigentümerinnen und Eigentümern, die vorher «Liegenschaft verkaufen» oder «Immobilie bewerten» mit ihrem Ort suchen und dich prüfen. Für sie braucht es eine eigene Website mit verkauften Objekten, Ablauf und Team und ein gepflegtes Google-Profil.

Was gehört auf die Website eines Versicherungsbüros?

Zuerst die Angaben, die Versicherungsvermittler ihrer Kundschaft nach Art. 45 VAG ohnehin machen müssen, spätestens wenn der Vertrag beantragt oder angenommen wird: Name und Adresse, ob du gebunden oder ungebunden vermittelst und, wenn du gebunden bist, für welche Versicherungen du arbeitest. Auf der Website lassen sie sich gut vorbereiten. Bist du ungebunden, lohnt sich auch ein Hinweis auf deinen Eintrag im öffentlichen Vermittlerregister der FINMA. Danach zählt, was die Leute im Herbst fragen: neue Prämien, Kündigungsfristen, Wechsel der Zusatzversicherung. Dazu schreiben wir sachliche Seiten, ohne Sparversprechen.

Wie finde ich als Treuhandbüro mehr Firmenkunden statt nur Steuererklärungen?

Mit Inhalten, die sich an Firmen richten: Buchhaltung, Lohn, MWST, Gründung und Nachfolge. Jedes Thema bekommt eine eigene Seite, die genau zu diesen Suchen passt. Für Firmen in deiner Region kann auch Werbung auf Google oder LinkedIn sinnvoll sein. Welcher Weg zu deinem Büro passt, klären wir im Erstgespräch.

Brauche ich ein Online-Buchungstool für Beratungstermine?

Meistens nicht. Ein Erstgespräch vereinbart man bei Treuhand, Recht oder Immobilien lieber persönlich. Ein klares Kontaktformular und eine direkte Telefonnummer genügen, darum empfehlen wir hier kein Tool. Wenn du feste Beratungszeiten anbietest, zum Beispiel für Steuererklärungen im Frühling, schauen wir im Erstgespräch an, ob xtraSalon zu deinen Abläufen passt.

Was findet neue Kundschaft über dein Büro?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns deine Website, dein Google-Profil und deine Einträge an, so wie jemand, der dich gerade empfohlen bekommen hat.